FüPoG II: Mehr Chancengleichheit und Diversität

Hochqualifizierte Frauen sollen die gleichen Chancen haben wie hochqualifizierte Männer – das ist die Zielsetzung der neuen gesetzlichen Regelung.

Das ist das FüPoG II

Bei dem FüPoG II handelt es sich um die Überarbeitung des 2015 in Kraft getretenen Führungspositionengesetzes (FüPoG). Während die ursprüngliche Version in vielen Bereichen noch auf Freiwilligkeit setzte, verpflichtet das FüPoG II Unternehmen verbindlich dazu, Frauenquoten in Vorständen einzuführen und die Diversität weiterzuentwickeln.

Das FüPoG II enthält unter anderem folgende Neuregelungen:

1. Frauenquote in Vorständen großer deutscher Unternehmen

Was bisher auf freiwilliger Basis beruhte, ist nun auch gesetzlich geregelt: Große Privatunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, müssen einen festen Frauenanteil im Vorstand berücksichtigen.

Das Gesetz sieht bei Vorständen von mindestens drei Personen ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau vor.

2. Bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Geschäftsleitung

Vielen Frauen in Führungspositionen fällt es schwer, familiäre Verpflichtungen mit ihrem Beruf zu vereinbaren. Damit Babypause und Elternzeit künftig kein Karriere-Aus mehr bedeuten, räumt das neue Gesetz Mitgliedern der Geschäftsleitung größere Freiheiten in Bezug auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Familienmitgliedern ein.

In Folge einer familienbedingten Auszeit besteht ein Anspruch auf erneute Einstellung als Geschäftsleitungsmitglied. Die neue Regelung soll nicht nur Frauen, sondern auch Männern zugute kommen, die sich eine größere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünschen.

Frauenquote in Unternehmen: Was müssen Betriebe beachten?

In der Öffentlichkeit wird häufig missverstanden, wie die Vorgaben zur Frauenquote im Gesetz im Einzelnen geregelt sind. Fest steht: Die Änderungen betreffen nur Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Auflagen für die Privatwirtschaft sind weniger streng als die Vorgaben für den öffentlichen Sektor. Konkret heißt das:

Gesetzliche Frauenquote in Vorständen von großen Privatunternehmen

Ab August 2022, also ein Jahr nach dem Inkrafttreten des FüPoG II, müssen börsennotierte und paritätisch bestimmte Privatunternehmen auf einen Mindestanteil von Frauen in ihren Vorständen achten.

Gemeint sind Unternehmen, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Die Aktien des Unternehmens werden an der Börse gehandelt.
  2. In dem Unternehmen kommt das Mitbestimmungsgesetz zum Tragen, das die Bildung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats regelt. In der Praxis trifft dies auf Unternehmen mit einer Mindestgröße von 2.000 Mitarbeitern zu.
  3. Der Vorstand muss aus mehr als drei Personen bestehen.

In der Praxis betrifft das FüPoG II derzeit nur 66 Unternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland (Stand: Januar 2022). Etwa zwei Drittel dieser Unternehmen erfüllen bereits die Voraussetzungen der Frauenquote, wie sie im neuen Gesetz geregelt sind.

Frauenquote: Gesetz bringt strengere Regelungen für den öffentlichen Sektor

Noch strengere Auflagen gelten für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes, wie zum Beispiel die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Bahn AG.

Hier gilt schon in Vorständen ab zwei Personen eine Mindestbeteiligung von einer Frau. Die Regelung ist unabhängig davon, ob ein Unternehmen börsennotiert oder paritätisch ist.

Im öffentlichen Dienst wird demnach mit besonders gutem Beispiel vorangegangen: Hier sollen bis 2025 die Hälfte aller Führungspositionen mit Frauen besetzt sein.

Repräsentation statt Nullquote: Entwicklung der Frauenquote in Deutschland

Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher: Während hierzulande nicht einmal ein Drittel aller Führungspositionen mit Frauen besetzt sind, weisen andere Länder Quoten von weit über 40 % auf. In Lettland zum Beispiel sind sogar 47 % aller Führungskräfte weiblich.

Das FüPoG von 2015

An dieser Situation sollte das erste Führungspositionengesetz (FüPoG) von 2015 etwas ändern:

Das FüPoG setzte zunächst an der Frauenquote im Aufsichtsrat an. In allen börsennotierten und paritätisch bestimmten Gesellschaften – also Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeitern – wurde eine Mindestquote von 30 % Frauen im Aufsichtsrat vorgeschrieben.

Für Unternehmen, die entweder börsennotiert oder paritätisch sind, galt zunächst das Gebot der Freiwilligkeit.

  • Die Unternehmen wurden dazu verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung der Frauenquote im Vorstand, im Aufsichtsrat und auf den oberen Management-Ebenen festzusetzen.
  • Allerdings blieb es den Unternehmen freigestellt, eine Nullquote festzulegen, die sie nicht weiter begründen mussten.

In der Praxis machten viele Unternehmen von diesem Schlupfloch Gebrauch und legten fest, ihre Frauenquoten nicht erhöhen zu wollen. Genau daran soll das FüPoG II etwas ändern: Viele Unternehmen dürfen sich für ihren Vorstand zwar immer noch die Zielgröße Null setzen, allerdings müssen sie begründen, warum sie keine Frauen fördern wollen. Andernfalls drohen Bußgelder.

Höhere Frauenquote: Das Gesetz und die Auswirkungen in der Praxis

Wie haben sich die gesetzlichen Regelungen auf den Firmenalltag ausgewirkt? Haben mehr Frauen den Sprung auf die Führungsebene geschafft? Zwei Studien geben Auskunft über die Entwicklung der Frauenquote in Deutschland:

1. Frauenquote in DAX Unternehmen auf neuem Höchststand

Das Mixed-Leadership-Barometer untersuchte im Zeitraum von Juli 2013 bis Januar 2022 die Entwicklung der Frauenquote in 160 börsennotierten Unternehmen in Deutschland.

Das Ergebnis: Der Frauenanteil in DAX Unternehmen hat einen neuen Höchststand erreicht.

  • In knapp der Hälfte der Unternehmen, die am DAX, MDAX und SDAX notiert sind, ist mindestens eine Frau im Vorstand.
  • Insgesamt ist jedes achte Vorstandsmitglied der untersuchten Unternehmen weiblich.
  • Die meisten weiblichen Vorstandsmitglieder sind für die Bereiche Human Resources (29 %), Finanzen oder Operatives (jeweils 23 %) verantwortlich.

2. Frauen in den Vorständen der Top 200 deutschen Unternehmen

Die Vorstände vieler großer deutscher Unternehmen waren lange Zeit vorrangig maskulin besetzt - so die Analyse des Managerinnen-Barometers 2022 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

Seit der Einführung des FüPoG II ist der Frauenanteil in den Vorständen der 200 deutschen Top-Unternehmen auf 15 % angestiegen – obwohl die Mindestquoten erst ab August 2022 zwingend gelten und nicht in allen Unternehmen Anwendung finden werden.

In den Unternehmen, die gesetzlich an die Mindestbeteiligung im Vorstand gebunden sind, ist der Frauenanteil von 14 % auf 19 % gestiegen. In den restlichen Unternehmen kletterte er immerhin um drei Prozentpunkte auf knapp 14 %.

Fazit: Female Leadership in Deutschland – ein langer Weg zur Gleichberechtigung

Das FüPoG II bringt bemerkenswerte Antizipationseffekte mit sich: Schon jetzt (Stand Februar 2022) ist die Frauenquote in deutschen Vorständen angestiegen – und das, obwohl die neue Regelung erst im August 2022 verpflichtend wird.

Frauenquoten per Gesetz bieten für viele Führungskräfte nie da gewesene Chancen auf Gleichberechtigung. Doch Female Leadership lohnt sich auch für die Unternehmen selbst: Diverse Teams sind besonders gut darin, kreative Problemlösungen zu finden. Laut einem Bericht von McKinsey sind Unternehmen mit einem hohen Anteil an weiblichen Führungskräften im Durchschnitt erfolgreicher als weniger diverse Firmen.

Ein erster, wichtiger Schritt: 

Um Female Leadership zu fördern, sind gesetzliche Vorgaben ein erster und wichtiger Schritt. Allerdings sind sie kein alleiniges Mittel, um Gleichberechtigung zu schaffen und die Frauenquote in Deutschland zu verbessern.

Auch andere Faktoren spielen eine wichtige Rolle, so zum Beispiel gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die jeweilige betriebliche Unternehmenskultur. Aber sobald mehr Frauen in Vorständen, im Aufsichtsrat und im Management vertreten sind, können diese die Unternehmenskultur verbessern und so den Weg für andere Frauen ebnen.

Weiterbildung, um weiterzukommen:

Möchten Sie selbst den Weg in eine Führungsposition beschreiten und sich gezielt auf die neue Herausforderung vorbereiten? Dann vertiefen Sie Ihre Fähigkeiten im Bereich Führung und Soft Skills mit einem der praxisorientierten Business-Seminare von Berlitz.